§ 1 Geltungsbereich
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Koglin`s Amtskeller erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen gelten die vorstehenden Bedingungen als angenommen. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von Koglin`s Amtskeller schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote von Koglin`s Amtskeller sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Koglin`s Amtskeller. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
§ 3 Lieferung
Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Koglin`s Amtskeller die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen etc. -, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat Koglin`s Amtskeller auch bei vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist Koglin`s Amtskeller berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als zwei Wochen dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus obigen Gründen
oder wird Koglin`s Amtskeller von der Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, dass er nicht unverzüglich benachrichtigt wurde.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Koglin`s Amtskeller. Koglin`s Amtskeller ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit diese nach der Art des Auftragsverhältnisses zumutbar sind.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden mit erfolgter Anlieferung bzw. Übergabe an diesen oder an von diesem beauftragte Dritte über. Geschirr, Bestecke, Gläser, Tische, Stühle etc. bleiben, unabhängig ob sie kostenlos oder gegen Nutzungsentgelt von Koglin`s Amtskeller zur Verfügung gestellt wurden, Eigentum von Koglin`s Amtskeller. Alle Gegenstände sind nach Beendigung der vorgesehenen Nutzung an Koglin`s Amtskeller zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen der Gegenstände gehen zu Lasten des Kunden und werden von Koglin`s Amtskeller mit der Schlussrechnung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
§ 5 Gewährleistung
Koglin`s Amtskeller gewährleistet, dass die Produkte von üblicher
Art und Güte sind und Abweichungen bei Gewichten und Abmessungen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Darüber hinausgehende Eigenschaften bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung oder Empfang der Leistung schriftlich mitzuteilen. Bei Frischprodukten hat die Mängelrüge
unverzüglich an Ort und Stelle gegenüber dem Beauftragten von Koglin`s Amtskeller zu erfolgen. Eine verspätete Mängelanzeige kann nicht anerkannt werden.
§ 6 Preise und Zahlungen
Soweit Preise für Lieferungen und sonstige Leistungen nicht vertraglich vereinbart sind, gelten die Preise der jeweils gültigen Preiskataloge von Koglin`s Amtskeller. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist bei einem zu erwarteten Auftragswert
Alle Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Koglin`s Amtskeller kann die Lieferung bzw. Leistung von der Vorauszahlung abhängig machen. Sofern diese zum vereinbarten Zeitpunkt nicht geleistet sein sollte, ist Koglin`s Amtskeller berechtigt, die Lieferung/ Leistung unbeschadet weiterer Rechte (Schadenersatz) zu verweigern. Zahlungsausgleich ist dann gegeben, wenn Koglin`s Amtskeller über den Betrag verfügen kann - bzw. bei Scheckzahlung mit der Einlösung und
endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Koglin`s Amtskeller berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Stornierung
Bei einem Auftragswert netto von bis zu € 100,-- ist die
Stornierung der Bestellung bis zu einem Zeitpunkt von 96 Stunden vor Lieferung/ Leistung kostenfrei. Wird die Frist von 48 Stunden unterschritten, werden 50 % des Betrages gemäß Angebot als
pauschaler Schadenersatz in Rechnung gestellt. Bei einem Auftragswert netto von mehr als € 100,-- ist die Stornierung bis zu 7 Kalendertage vor Lieferung/ Leistung kostenfrei. Bei Stornierung bis zu
5 Kalendertage vor Lieferung/ Leistung beträgt der pauschale Schadenersatz 20 %
2 Kalendertage vor Lieferung/ Leistung beträgt der pauschale Schadenersatz 75 %
1 Kalendertag oder kürzer vor Lieferung/ Leistung beträgt der pauschale Schadenersatz 100 % des jeweiligen Auftragswertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
§ 8 Haftung
Schadenersatzansprüche sowohl gegen Koglin`s Amtskeller als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist soweit gesetzlich zulässig auf den vor Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren verbleibt das Eigentum bei Koglin`s Amtskeller.
§ 10 Datenspeicherung
Gemäß § 28 BDSG ist Koglin`s Amtskeller zur Speicherung der Daten des Kunden berechtigt. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung hierzu.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Halberstadt. Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesen Fällen sowie bei einer offenkundigen Regelungslücke verpflichten sich die Parteien zur Vereinbarung einer Ersatz- oder Ergänzungsbestimmung, die der ungültigen möglichst nahe kommt bzw. bei einer Regelungslücke dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.